U Versicherungslexikon

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U :

Übergangsleistung
Die Übergangsleistung erhalten Sie, wenn nach einem Unfall ununterbrochen, für die Dauer von sechs Monaten, vom Unfalltage an gerechnet, eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % bestanden hat.

Überschussbeteiligung
Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge (Zinsgewinne), eine rationelle Verwaltung (Kostengewinne) und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wird (Sterblichkeitsgewinne).

Überspannungsschäden
Bei der Hausrat-, der Gebäude- sowie in der landwirtschaftlichen Feuerversicherung können Überspannungsschäden durch Blitzschlag als Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Unfall-Rente
Die Unfall-Rente erhalten Sie monatlich und lebenslang, wenn durch einen Unfall eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von wenigstens 50% eintritt. Durch Gewinnbeteiligung erhöht sich die laufende Rentenzahlung

Unfalltod-Zusatzversicherung
Bei der Unfalltod-Zusatzversicherung handelt es sich um einen Baustein der Lebensversicherung, die ein Versicherter zusätzlich abschließen kann. Bei einem Tod durch Unfall wird dann die vereinbarte Versicherungssumme der Unfalltod-Zusatzversicherung zusätzlich zu der Leistung aus der Hauptversicherung fällig.
Besonders in Erwägung ziehen sollten den Abschluss dieses Ergänzungsbausteins all diejenigen, die ein erhöhtes Unfallrisiko haben, die alleinige Familienversorger sind oder die eine Lebensversicherung in erster Linie zur Hinterbliebenenabsicherung abschließen.

Unterjährigkeitszuschlag
Nach Vereinbarung können Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt werden (Ratenzahlung); hierfür werden Ratenzuschläge erhoben um u.a. die erhöhten Kosten für das Einziehen der Beiträge abzudecken. Der Ratenzuschlag beträgt, z.B. bei einer Lebensversicherung, bei halbjährlicher Zahlungsweise 2%, vierteljährlicher Zahlung 3% und bei monatlicher Zahlung 5% des Jahresbeitrages.

Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse (kurz: U-Kasse) ist eine mit einem Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (Institution, die Versorgungsleistungen erbringt). Die Unterstützungskasse wird entweder von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppenkasse) getragen. Die Unterstützungskasse darf ihren Angehörigen formal keinen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gewähren. Träger der Versorgung ist die U-Kasse. Sie hat i.d.R. die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH, selten einer Stiftung.


Kontaktinformationen :
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Berufsunfähigkeitsversicherung :
Von Ihrer Arbeitskraft hängt sehr viel ab. Doch wer sich bei einer Erwerbsunfähigkeit auf den Staat verläßt, könnte schnell eine böse Über- raschung erleben. Eine private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Vorsorge unerlässlich.
Vorsorgeversicherungen :
Heute wird es immer wichtiger das sich jeder um seine Private Vorsorge selbst kümmert. Informieren Sie sich hier über die geeigneten Vorsorgeversicherungen, dann überlassen Sie bei Ihrer finanziellen Zukunft nichts dem Zufall.
Rentenversicherung :
Die gesetzliche Rente, die Sie nach einem langen Arbeitsleben erwarten können, entspricht nicht annähernd Ihrem letzten Gehalt. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Versorgungslücke sein. Eine zusätzliche private Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wird immer wichtiger.
Private Krankenversicherung :
Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze sind bietet Ihnen die private Krankenversicherung Flexibilität und Komfort bei umfassenden Leistungen. Und Sie haben die Möglichkeit den Versicherungsschutz ganz nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten.
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