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Schadenfreiheitsklasse
Der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung richtet sich nach Schadenfreiheitsklassen. Je nach Fahrzeug- und Versicherungsart sind den Schadenfreiheitsklassen unterschiedliche Beitragssätze (Prozentsätze) zugeordnet. Je länger ein Versicherungsvertrag besteht, ohne daß daraus eine Entschädigungsleistung bezahlt oder eine Rückstellung gebildet werden muß, desto höher steigt die Schadenfreiheitsklasse bei gleichzeitiger Verringerung des Beitragssatzes.

Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung ist der Teil der Kosten, den Sie als Versicherter selbst tragen müssen, bevor die Erstattung durch die VICTORIA beginnt. Die Höhe ist von Ihnen beim Abschluss der Versicherung wählbar.
Die Selbstbeteiligung gilt pro Person und jeweils für ein Kalenderjahr. Liegen die Heilbehandlungskosten innerhalb der Selbstbeteiligung, tragen Sie die Kosten selbst. Wird sie überschritten, können Sie alle Rechnungen einreichen und erhalten den die Selbstbeteiligung übersteigenden Teil erstattet.
Von der Höhe der Selbstbeteiligung hängt auch die Höhe des Beitrages ab:
Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.

Selbstkontrahierungsverbot
Verbot eines Rechtsgeschäfts eines Vertreters im Namen des Vertretenen mit sich selbst oder mit sich selbst als Vertreter eines Dritten. Verbot des Abschlusses eines Geschäftes mit sich selbst (Bsp.: Geschäftsführer erteilt sich im Namen der Firma eine Versorgungszusage (§ 181 BGB)). Es besteht die Möglichkeit, sich vom Selbstkontrahierungsverbot entbinden zu lassen, was im Handelsregister vermerkt werden muß.

Selbstständige
Selbstständige sind u.a. von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit: Die Wahl stellt sich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenvollversicherung. Anders als ein Arbeitnehmer muss sich der Selbstständige eigenständig um den Abschluss der richtigen Versicherung kümmern.
Auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen Selbstständige in aller Regel heraus. Für das Alter sowie die finanziellen Folgen einer Erwerbsminderung müssen sie selbst vorsorgen. Auch die Absicherung der Familie für den Todesfall müssen Selbstständige in die eigenen Hände nehmen.

Sofortbeginnende Rentenversicherung
Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung beginnt unmittelbar nach der Zahlung eines Einmalbeitrages die Auszahlung einer lebenslangen Rente.
Oftmals wird auf diese Weise der Auszahlungsbetrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung verrentet.

Solidaritätszuschlag
Seit Januar 1995 wird zur Finanzierung der Kosten, die durch die deutsche Wiedervereinigung entstanden sind, der Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,5% der tariflichen Steuer erhoben. Ab dem 1.1.1998 wird der Solidaritätszuschlag auf 5,5% gesenkt und anschließend schrittweise ganz abgebaut werden. Auch auf die pauschalierte Lohnsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Da jedoch die Pauschalsteuer eine wesentlich geringere Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag darstellt als die individuelle Lohnsteuer, ergibt sich ein weiterer Vorteil zugunsten der Direktversicherung.

Sonderzahlung
Nicht zum laufenden, regulären Gehalt zählende einmalige Zahlung, wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen usw.. Beiträge zu Gehaltsverwendungs-Direktversicherungen, die aus solchen einmaligen Zahlungen finanziert werden, sind sozialversicherungsabgabenfrei.

Sozialversicherungspflicht
Kraft Gesetz begründete Mitgliedschaft der Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall-und Arbeitslosenversicherung).

Sterbegeldversicherung
Diese Form der Lebensversicherung sichert die Kosten für eine Beerdigung ab. Das Besondere dabei ist, dass die Beiträge nur maximal bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden müssen, danach läuft die Versicherung bis zum Todesfall beitragsfrei weiter.
Wann der Versicherungsfall eintritt, spielt für die Auszahlung des vereinbarten Kapitals aber keine Rolle: Die Leistungen sind ab Vertragsabschluss garantiert.
Eine Sterbegeldversicherung kann bis zum Alter von 70 Jahren abgeschlossen werden.

Sterbetafel
Nach dem Rechnungszins ist die Sterbetafel die wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer für die Kalkulation der Beitragshöhe. Eine Sterbetafel enthält für jedes Alter die durchschnittliche Sterbenswahrscheinlichkeit, aus der sich weitere statistische Größen wie zum Beispiel die Lebenserwartung ableiten lassen. Da die Lebenserwartungen von Männern und Frauen unterschiedlich sind, gibt es verschiedene Sterbetafeln.
Aufgrund der sehr vorsichtigen Kalkulation der Sterbetafeln können zusätzliche Gewinne anfallen, die den Kunden im Rahmen der Überschussbeteiligung zugeteilt werden.

Steuern
Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung. Die Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Allerdings beträgt die Mindestlaufzeit für derart steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen zwölf Jahre. Die ausgezahlte Versicherungssumme und die Überschussbeteiligung sind einkommensteuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit eingehalten wird und der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme beträgt.
Bei Renten aus einer Lebensversicherung gilt, dass nur die Ertragsanteile steuerpflichtig sind.
Leistungen, die im Todesfall erbracht werden, unterliegen nur der Erbschaftsteuer, doch gelten hier hohe Freibeträge.
Weitergehende Informationen sind den Lebensversicherungs-AVB zu entnehmen, die im Download Center zur Verfügung stehen.

Steuervorteil für Pflegezusatzversicherungen
Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung können bis zu 184 EUR im Jahr zusätzlich zu den üblichen Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies steht jedoch nur Steuerpflichtigen zu, die nach dem 31.12.1957 geboren sind.

Stille Reserven
Stille Reserven oder besser Bewertungsreserven entstehen, wenn der Wert einer Kapitalanlage in der Bilanz niedriger ist als sein Marktwert. Dies entsteht durch das sogenannte Niederstwertprinzip, das die Versicherer verpflichtet, die Kapitalanlagen mit dem jeweils niedrigsten Wert in der Bilanz auszuweisen.
Durch die Differenz zwischen Bilanzwert und Marktwert entsteht die Bewertungsreserve. Ihr kommt eine Pufferfunktion zu, mit der Schwankungen am Kapitalmarkt ausgeglichen werden können. Auf diese Weise erzielen die Lebensversicherer auch auf lange Sicht eine für den Kunden planbare Rendite (link) über den ohnehin schon garantierten Rechnungszins hinaus.

Storno / Kündigung
Gerät man in einen finanziellen Engpass, so ist für Viele die Kündigung vermeintlich überflüssiger und teurer Versicherungen eine Lösung. Leider wird dabei oftmals nicht bedacht, dass damit auch der notwendige Versicherungsschutz fortfällt.
Insbesondere bei einer Lebensversicherung gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten deutlich bessere und auch finanziell attraktivere Lösungen (link).
Auf jeden Fall sollten Sie mit Ihrem Versicherungspartner (link) sprechen, ehe Sie übereilt zu einer Kündigung greifen.

Stundung der Beiträge
Bei finanziellen Engpässen (z. B. bei Arbeitslosigkeit) bietet sich für die Lebensversicherung eine Stundung der Beiträge an. Für die Dauer von maximal einem Jahr kann vereinbart werden, dass der Sparvorgang ruht und nur der sogenannte Risikobeitrag für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes (Hinterbliebenenversorgung / Erwerbsunfähigkeitsabsicherung / Berufsunfähigkeitsabsicherung) weitergezahlt wird.
Die gestundeten Beitragsteile sind dann nach Ablauf der Stundung nebst Zinsen nach zu entrichten oder durch die Hinausschiebung des Ablauftermins um die unbezahlte Zeitstrecke auszugleichen.


Kontaktinformationen :
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Berufsunfähigkeitsversicherung :
Von Ihrer Arbeitskraft hängt sehr viel ab. Doch wer sich bei einer Erwerbsunfähigkeit auf den Staat verläßt, könnte schnell eine böse Über- raschung erleben. Eine private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Vorsorge unerlässlich.
Vorsorgeversicherungen :
Heute wird es immer wichtiger das sich jeder um seine Private Vorsorge selbst kümmert. Informieren Sie sich hier über die geeigneten Vorsorgeversicherungen, dann überlassen Sie bei Ihrer finanziellen Zukunft nichts dem Zufall.
Rentenversicherung :
Die gesetzliche Rente, die Sie nach einem langen Arbeitsleben erwarten können, entspricht nicht annähernd Ihrem letzten Gehalt. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Versorgungslücke sein. Eine zusätzliche private Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wird immer wichtiger.
Private Krankenversicherung :
Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze sind bietet Ihnen die private Krankenversicherung Flexibilität und Komfort bei umfassenden Leistungen. Und Sie haben die Möglichkeit den Versicherungsschutz ganz nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten.
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