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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
Personen mit einem Einkommen über der JAE-Grenze sind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und können sich privat versichern. Davon zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung bildet diese Grenze die Grundlage für den Höchstbeitrag. Das darüber hinausgehende Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Für 2003 beträgt die JAE Grenze bundeseinheitlich 45.900 EUR, die Beitragsbemessungsgrenze 41.400 EUR, das entspricht 3.450 EUR monatlich.


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Berufsunfähigkeitsversicherung :
Von Ihrer Arbeitskraft hängt sehr viel ab. Doch wer sich bei einer Erwerbsunfähigkeit auf den Staat verläßt, könnte schnell eine böse Über- raschung erleben. Eine private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Vorsorge unerlässlich.
Vorsorgeversicherungen :
Heute wird es immer wichtiger das sich jeder um seine Private Vorsorge selbst kümmert. Informieren Sie sich hier über die geeigneten Vorsorgeversicherungen, dann überlassen Sie bei Ihrer finanziellen Zukunft nichts dem Zufall.
Rentenversicherung :
Die gesetzliche Rente, die Sie nach einem langen Arbeitsleben erwarten können, entspricht nicht annähernd Ihrem letzten Gehalt. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Versorgungslücke sein. Eine zusätzliche private Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wird immer wichtiger.
Private Krankenversicherung :
Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze sind bietet Ihnen die private Krankenversicherung Flexibilität und Komfort bei umfassenden Leistungen. Und Sie haben die Möglichkeit den Versicherungsschutz ganz nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten.
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