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Familienversicherung
Familienversicherung ist ein Begriff, der einerseits gebündelte Versicherungen im Privatkundenbereich betrifft - wie etwa
die Hausrat- oder Unfallversicherung. Andererseits bezieht sich die Familienversicherung auch auf den Versicherungsschutz
für Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Familienangehörige haben die gleichen Leistungsansprüche wie
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in der privaten Krankenversicherung werden die Familienangehörigen im
Vertrag des Versicherungsnehmers mitversichert. Hierfür sind jedoch gesonderte Beiträge zu zahlen.
Familienversicherung in der gesetzl. Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Ehegatte und die Kinder des Mitglieds beitragsfrei mitversichert.
Voraussetzung: kein eigenes Einkommen über 335 EUR, keine eigene Mitgliedschaft und keine Versicherungsfreiheit in der
gesetzlichen Krankenversicherung-
Für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern gelten darüber hinaus Altersgrenzen. Denn grundsätzlich endet die
Familienversicherung mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei einer weiterführenden Schul- oder Berufsausbildung, bzw.
Studium erhöht sich die Altersgrenze allerdings auf die Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese Grenze wird um die Zeiten
eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes erhöht.
Festbetragssysteme
Versorgungssysteme, in denen unabhängig vom dafür aufzubringenden Beitrag eine feste Leistung garantiert wird.
Festrentenzusage
Versorgungszusage, die unabhängig vom dafür aufzubringenden Beitrag eine feste Rente garantiert.
Festzuschüsse zum Zahnersatz
Gesetzlich Krankenversicherte bekamen früher Leistungen zum Zahnersatz in Form von sogenannten Festzuschüssen. Diese
Regelung gibt es seit dem 1.1.1999 nicht mehr. Seitdem erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nur noch zwischen 50 %
und 65% des Rechnungsbetrages.
fiktive Jahresnettoprämie
Theoretische Jahresprämie ohne Berücksichtigung von Verwaltungs- und Abschlußkosten, die sich bei Abschluß eines der
Versorgungszusage entsprechenden Versicherungsvertrages mit den Rechnungsgrundlagen für Pensionsrückstellungen in der
Steuerbilanz ergeben würde. Die fiktive Jahresnettoprämie wird zur Angemessenheitsprüfung bei Zusagen an Gesellschafter-
Geschäftsführer von GmbH's benötigt.
Finanzierungsformen
Formen zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung: durch Versicherungsbeiträge (Direktversicherung, Pensionskasse),
durch Bildung von Pensionsrückstellungen (Direktzusage) oder Zuwendungen (Unterstützungskasse).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Spezialform der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der die Sparbeiträge in einem Sondervermögen (Anlagestock) angelegt
werden. Entsprechend den gezahlten Beiträgen entfällt auf jede Versicherung eine bestimmte Anzahl von Anteileinheiten an dem
Anlagestock. Die Versicherungsleistung besteht aus dem Zeitwert des Deckungskapitals (= EUR-Wert der erworbenen
Anteileinheiten), zu dem im Todesfall noch eine Risikosumme in Euro hinzutritt.
Förderstufen
Gemäß § 10 a Abs. 1 EStG baut sich der höchstmögliche Sonderausgabenabzug bis 2008 stufenweise auf. Er beträgt für die Jahre
2002 und 2003 jeweils 525,- EUR, für 2004 und 2005 jeweils 1.050,- EUR p.a., für 2006 und 2007 jeweils 1.575,- EUR p.a. und
ab dem Jahr 2008 jeweils 2.100,- EUR p.a.
Bei einer Berechnung mit Beitragsanpassung gemäß gesetzlicher Förderstufen erhöht sich der Beitrag für die Versicherung
jeweils im selben Verhältnis wie der höchstmögliche Sonderausgabenabzug. Würde sich durch die Erhöhung ein Beitrag ergeben,
der – zusammen mit der Grundzulage gemäß § 84 EStG – den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug überschreitet, so wird die
Erhöhung nur in entsprechend vermindertem Umfang vorgenommen.
Freistellungsauftrag
Wenn ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe vorliegt, braucht das Versicherungsunternehmen bei der Auszahlung nicht
steuerbegünstigter Lebensversicherungen keine Kapitalertragssteuer einzubehalten.
Der Freistellungsauftrag darf zusammen mit anderen Freistellungsaufträgen für weitere Kapitaleinkünfte den Betrag von
insgesamt 1.601 EUR für Ledige und 3.202 EUR für Verheiratete nicht übersteigen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung : |
Von Ihrer Arbeitskraft hängt sehr viel ab. Doch wer sich bei einer Erwerbsunfähigkeit auf den Staat verläßt, könnte schnell eine böse Über- raschung erleben.
Eine private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Vorsorge unerlässlich.
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Heute wird es immer wichtiger das sich jeder um seine Private Vorsorge selbst kümmert.
Informieren Sie sich hier über die geeigneten Vorsorgeversicherungen, dann überlassen Sie bei Ihrer finanziellen Zukunft nichts dem Zufall.
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Die gesetzliche Rente, die Sie nach einem langen Arbeitsleben erwarten können, entspricht nicht annähernd Ihrem letzten Gehalt. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Versorgungslücke sein.
Eine zusätzliche private Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wird immer wichtiger.
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Private Krankenversicherung : |
Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze sind bietet Ihnen die private Krankenversicherung Flexibilität und Komfort bei umfassenden Leistungen.
Und Sie haben die Möglichkeit den Versicherungsschutz ganz nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten.
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