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B :
Barlohnverzicht
Verzicht auf einen Teil des Gehalts zur Finanzierung von Prämien einer Direktversicherung (s. Gehaltsverwendungs-
Direktversicherung).
Beiträge im Alter
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sollen theoretisch immer gleich hoch bleiben und nicht mit zunehmendem Alter
steigen. Hierzu wird ein Teil des Beitrags in einen "Spartopf" eingezahlt. Diese sogenannte Alterungsrückstellung dient
dazu, die Krankheitskosten im höheren Alter auszugleichen, da der eigentliche Beitrag allein dazu nicht ausreichen würde.
Dennoch können nicht vorhersehbare Faktoren wie z. B. die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu Beitragssteigerungen führen.
Beiträge in der privaten Krankenversicherung
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Geschlecht, vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn, von
Vorerkrankungen und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung, vom Umfang des Versicherungsschutzes, der
bedarfsgerecht zusammengestellt werden kann. Der Beitrag kann durch Selbstbehalte gesenkt werden. Aufgrund von
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind Beitragsanpassungen möglich, die jedoch von einem unabhängigen Treuhänder
genehmigt werden müssen.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)
Die BBG gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Höchstgrenze des Einkommens an, bis zu dem Beiträge an die GRV
gezahlt werden müssen.
Im Unterschied zur Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung führt ein Überschreiten der BBG nicht zu
einer Ausstiegsmöglichkeit aus der GRV. Es müssen lediglich für die die BBG übersteigenden Einkommensteile keine Beiträge
mehr in die GRV entrichtet werden.
Beitragserhöhungen
In der Lebensversicherung sind freiwillige Erhöhungen des Beitrages generell möglich. Allerdings muss bei steuerbegünstigten
Vertragsformen zum Erhalt der Steuerbegünstigung die Restlaufzeit des Vertrages nach der Erhöhung noch mindestens 12 Jahre
betragen.
Ist jedoch bei Beginn, spätestens aber 12 Jahre vor Ablauf des Vertrages, eine automatische Anpassung vereinbart, führen die
durch die Automatik erhöhten Beiträge nicht zu einer Steuerschädlichkeit des Vertrages, auch wenn die Erhöhungen in den
letzten Jahren der Vertragsdauer erfolgen.
Beitragsfreistellung
Ist man in finanziellen Schwierigkeiten und kann die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen, so kann
man die Beitragszahlung einstellen. Der Versicherer errechnet dann den bis dahin aufgebauten Versicherungsschutz, wobei
allerdings der ursprünglich geplante Schutz auf der Strecke bleibt. Sollte der Engpass dann innerhalb von 6 Monaten
gemeistert sein, so kann man die Beitragszahlung durch eine Wiederinkraftsetzung erneut aufnehmen – ohne nochmalige
Gesundheitsprüfung.
beitragsorientierte Zusage
Versorgungszusage, bei der die Zahlung eines Beitrags, aus dem sich die Leistung errechnet, zugesagt wird.
Beitragsrückgewähr
Die Beitragsrückgewähr ist eine Form der Todesfallleistung in einer privaten Rentenversicherung. Sie wird in aller Regel bei
einer aufgeschobenen Rentenversicherung für den Fall vereinbart, das die versicherte Person bereits vor Rentenbeginn sterben
sollte. Aber auch als Hinterbliebenenabsicherung bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr
möglich.
Hierbei werden im Todesfall die eingezahlten Beiträge (zuzüglich Zinsen) als Todesfallkapital ausgezahlt. Bei der
sofortbeginnenden Rente werden die bereits erbrachten Renten in Abzug gebracht.
Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer gibt den Zeitraum an, in dem für die Versicherung Beiträge zu zahlen sind. In den meisten Fällen
sind Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer gleich lang.
Wird in der Lebensversicherung eine kürzere Beitragszahlungsdauer vereinbart, so sollte sie aus steuerlichen Gründen
mindestens 5 Jahre betragen.
Beitragszahlungsweise
Es gibt verschiedene Beitragszahlungsweisen:
- als laufender Beitrag
- als Einmalbeitrag
- über einen Auszahlplan
- über ein Beitragsdepot.
Berufsanfänger
Arbeitnehmer, die in den Beruf einsteigen, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie
unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Wenn sie darüber verdienen, sind sie versicherungsfrei, können sich also
entweder sofort privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
Selbstständige und Freiberufler, die in den Beruf einsteigen, sind generell versicherungsfrei und können die private
Absicherung wählen. Da sozialversicherungspflichtige Berufsanfänger während der ersten Jahre keinen Schutz aus der
gesetzlichen Rentenversicherung vor den Folgen einer Erwerbsminderung haben, ist hier private Vorsorge besonders wichtig.
Berufsunfähigkeit
Wird eine Berufsunfähigkeit entsprechend dieser Definition festgestellt, so werden die versicherten Leistungen aus einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Insbesondere für junge Berufsanfänger, die noch nicht über Leistungen aus der
GRV verfügen, ist eine solche private Absicherung unerlässlich.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1.1.2001 den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mehr.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z. B. einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer
Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die
Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer
Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und von den steuerpflichtigen Einkünften absetzbar sind.
Betriebsrente
Laufende Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente/n).
Bezugsberechtigter (Begünstigter)
Der Bezugsberechtigte ist diejenige Person, die nach dem Willen des Versicherungsnehmers die Erlebens- oder
Todesfallleistung erhalten soll. Meistens wird für den Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst als Begünstigter
eingesetzt.
Ist ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, so kann die Bezugsberechtigung jederzeit durch den Versicherungsnehmer
geändert werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss der Begünstigte jeder Vertragsänderung zustimmen.
Bindefrist
Während der sogenannten Bindefrist ist ein Antragsteller an seinen Versicherungsantrag gebunden. Laut Gesetz beträgt sie in
einer Sachversicherung in der Regel zwei Wochen, in der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der
Lebens- und Krankenversicherung meist sechs Wochen. Ausschlaggebend ist jedoch die im Vertrag festgelegte Frist.
Bruttojahresgehalt
Dieses Gehalt wird sowohl zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages als auch zur Berechnung des Steuer- und ggf.
Sozialabgabenersparnis herangezogen. Berechnungsbasis für den Mindesteigenbeitrag ist jedoch eigentlich das
Bruttojahresgehalt des Vorjahres.
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Berufsunfähigkeitsversicherung : |
Von Ihrer Arbeitskraft hängt sehr viel ab. Doch wer sich bei einer Erwerbsunfähigkeit auf den Staat verläßt, könnte schnell eine böse Über- raschung erleben.
Eine private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Vorsorge unerlässlich.
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Heute wird es immer wichtiger das sich jeder um seine Private Vorsorge selbst kümmert.
Informieren Sie sich hier über die geeigneten Vorsorgeversicherungen, dann überlassen Sie bei Ihrer finanziellen Zukunft nichts dem Zufall.
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Die gesetzliche Rente, die Sie nach einem langen Arbeitsleben erwarten können, entspricht nicht annähernd Ihrem letzten Gehalt. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Versorgungslücke sein.
Eine zusätzliche private Rentenversicherung zur Sicherung des Lebensstandards im Alter wird immer wichtiger.
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Private Krankenversicherung : |
Wenn Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze sind bietet Ihnen die private Krankenversicherung Flexibilität und Komfort bei umfassenden Leistungen.
Und Sie haben die Möglichkeit den Versicherungsschutz ganz nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten.
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